Hygiene-Konzept des Umweltzentrums Schortens als außerschulische Bildungseinrichtung
Hygiene-Konzept des Regionalen Umweltzentrums Schortens unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Stand: 29.09.2020
Die Betreuung von Gruppen erfolgt durch mindestens eine/n verantwortliche/n pädagogische/n Mitarbeiter*in des Regionalen Umweltzentrums und einen verantwortlichen Lehrer*in/Erzieher*in bzw. bei Kinder-Freizeitgruppen durch ein verantwortliches Elternteil zur Sicherstellung der Überwachung, dass auch nicht volljährige Besucher sich an die Hygieneregeln halten.
Als Maßnahmen werden folgende Regelungen umgesetzt:
1) Durch die Vorab-Buchung von Lerngruppen kann der Besuch von Gruppen gelenkt werden. Damit wird gewährleistet, dass je Lernort derzeit nicht mehr als eine Gruppe gleichzeitig an einem Angebot teilnimmt. Eine Begegnung von unterschiedlichen Lerngruppen wird somit vermieden. Die Namen und Kontaktadressen der Gruppenteilnehmer sind entweder dem Buchenden (z.B. Lehrkraft, Eltern) bekannt oder werden bei der Buchung vom Umweltbildungszentrum erhoben.
2) Die Besucher werden bereits vor dem Besuch mittels einer Vor-Ab-Information bei der Programmbuchung und Aushängen mit Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht, dass die Regeln der Allgemeinverfügung (Niedersächsische Verordnung) und die Hygieneregeln beachtet werden müssen.
3) Um einen Abstand von 1,5 Metern zwischen allen anwesenden Personen zu gewährleisten, werden an relevanten Stellen in der Einrichtung, Hinweise oder Markierungen installiert. Mögliche Verdichtungsbereiche wie Küche, enge Gänge usw. werden für Besucher geschlossen oder reglementiert (z.B. Zutritt nur mit Mund-Nase-Bedeckung).
4) Die Bezahlung von Angeboten erfolgt möglichst per bargeldloser Zahlung per Überweisung.
5) Die Bildungsangebote finden bevorzugt im Freien statt. In den Räumlichkeiten selbst finden Angebote ausschließlich mit Gruppen in angemessener Gruppengröße von bis zu 15 Personen statt, sodass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Handdesinfektionsmittel bzw. Händewaschmöglichkeiten mit Seife werden bereitgehalten. Körperkontakte zwischen Besuchern und Mitarbeitenden werden vermieden, was durch Umstellen von Methoden und Aktionen in den Bildungsmodulen erreicht wird. Körperbetonte interaktive Methoden werden unterlassen. Das pädagogische Personal achtet auf die Einhaltung der Abstandsregeln. Hands-On-Materialien werden nach der Durchführung des Kurses gereinigt.
Insbesondere bei Veranstaltungen mit sogenannten Kohorten (Schulklasse, Kindergartengruppe) kann, wenn nötig, auf das Abstandsgebot der Kinder und Jugendlichen untereinander entsprechend den Vorschriften des Nieders. Kultusministeriums verzichtet werden. In diesem Fall sind auch größere Gruppen in den Räumlichkeiten zulässig.
6) Die Pädagogischen Mitarbeiter*innen achten darauf, dass bei Indoor-Projekten durch mind. 1x Stoßlüften pro Stunde genügend Frischluftzufuhr erfolgt.
7) Die Hygienemaßnahmen erfolgen in enger Anlehnung an den Niedersächsischen Rahmenplan „Corona Schule“ mit Stand vom 05.08.2020. Die Pädagogischen Mitarbeitenden achten darauf, dass die Besucher vor dem Beginn der Veranstaltung die Hände waschen und die allgemeinen Hygieneregeln einhalten.
8) Die Besucher-WCs werden regelmäßig gereinigt und alle Türgriffe zusätzlich desinfiziert. In den Toiletten sind Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und Seife in ausreichender Anzahl und Menge vorhanden und dies wird täglich kontrolliert.
9) Das Personal hält Mindestabstände zueinander während der Arbeitszeit ein. Ein direkter Kontakt von nicht-pädagogischem Personal zu den Lerngruppen und sonstigen Besuchern wird vermieden.
10) Die Meldepflicht gilt auch für das gesamte Personal des BNE-Lernorts.